Arbeit, Beschäftigung, Vergütung

Wir beraten mittelständische Unternehmer schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Arbeitsrechtes und zwar insbesondere in den Bereichen  

  • Gestaltung von Dienstverträgen
  • Abschluss, Änderung und Aufhebung von Dienstverträgen
  •  Verhandlung und Gestaltung von
  • BetriebsvereinbarungenSozialplänen Entlohnungssystemen Umstrukturierungen

 

Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Berater: Beate Puplick

Für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer betreuen wir sämtliche Bereiche im Individualarbeitsrecht. Dazu gehören die Begründung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen sowie Fragen zu wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Unsere Schwerpunkte im kollektiven Arbeitsrecht bilden das Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs-, Mitarbeitervertretungsrecht und Tarifvertragsrecht. Aufgrund der Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung sowie bei der Geltung von Tarifverträgen können sich sich für Arbeitgeber vielfältige Probleme ergeben.