Reform des GmbH Rechts in Kraft getreten
Am 28.10.2008 ist das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) verkündet worden. (BGBl I, S. 2026 ff. vom 28.10.2008) Durch dieses Gesetz werden die Anforderungen und die Haftungsrisiken für Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Gründung und in dem laufenden Geschäftsbetrieb deutlich verändert. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Regeln zur Kapitalaufbringung und zur Kapitalerhaltung, GmbH in der Krise und Insolvenz, die Gesellschafterliste und die veränderten Regelungen bei Übertragung und Erwerb von Geschäftsanteilen sowie die Verwendbarkeit der Deutschen GmbH als anerkannte Rechtsform für Tochtergesellschaften im Ausland. In dem Unternehmergespräch auf der Kronenburg, KronenburgFoyer, Kronenburgallee 1 in Dortmund, informiert die Kanzlei Dr. Puplick & Partner GbR über die Auswirkungen der GmbH-Reform 2008 auf die Unternehmenspraxis. Die neuen Regelungen werden anhand praktischer Beispielsfälle erörtert. Es besteht Gelegenheit zur Diskussion.


